Listung der Förderprogramme des Programms Bundesförderung Effizienter Gebäude (BEG) in Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und dem Förderprogramm Klimaneutraler Gebäude (FKG). Die maximale Höhe für Einzelmaßnahmen ist auf 60.000€ pro Wohneinheit und 600.000€ pro Wohngebäude und Jahr beschränkt.
Gefördert wird die Sanierung von Wohngebäuden die einen Effizienzhaus-Standard1 des FKG erreichen.
Die Förderung im FKG ist an eine Förderung aus der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“ gebunden. Es gelten die Förderbedingungen und Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG WG. Diese sind im FKG ggf. ergänzt durch zusätzliche Anforderungen oder Ausschlusskriterien. Die Zuschüsse des FKG stocken die Bundesförderung auf. Dabei ist die Summe aus der Bundesförderung und der städtischen Förderung auf 60 % der förderfähigen Kosten begrenzt.
Umfeldmaßnahmen, d. h. notwendige Nebenarbeiten, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführungen und Funktionstüchtigkeit einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz erhöhen bzw. absichern, zählen ebenfalls zu den förderfähigen Kosten. Näheres regelt das „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ unter www.kfw.de bzw. www.bafa.de